KEINE Lösung durch Garmin verfügbar: Ablösung Tastaturbeschriftung + "Anstieg gesamt"

Former Member
Former Member
In 4 Wochen Abstinenz vom Forum muss ich leider feststellen:
1) Garmin kann/will keine endgültige Lösung der ablösenden Tasturbeschriftung vorweisen.
Kunden werden dazu genötigt Austauschaktionen OHNE verbindliche Zusicherung auf Dauerhaltbarkeit einzuwilligen.
Die, wie manche Einträge hier und auch in anderen Foren zeigen, in "endlosen" Austauschschleifen enden kann/wird.
Das ist kein akzeptbaler Zustand.
2) Garmin kann/will den Dauerbug "inakzeptable Abweichung Anstieg gesamt von realen Werten" nicht beheben.
Alle Zusicherung, wie z. B. die Erwähnung Taskforce bei Garmin-USA blieben ohne jeglichen Erfolg.
FW 4.40: keine Umsetzung
FW 4.50: keine Umsetzung - ich lese, dass die eher zu massiven Systemcrashs führt
Ebenfalls inakzeptabel

In Deutschland greift die Gewährleistungsverpflichtung des VERKÄUFERS für 2 Jahre ab Kauf.
Dahinter steht keine Freiwilligkeit (wie bei Garantie) - dies ist gesetzlich fixiertes Kundenrecht ohne Interpretationsspielraum.
In dieser Zeit ist der VERKÄUFER verpflichtet dem Kunde ein qualitativ einwandfreies Gerät mit vollständig korrektem Funktionsumfang zu bieten.
Jegliche Aufwendung gehen zu LASTEN des Verkäufers.
Z. B. ist hier die Verwendung des Begriffs KULANZ absolut fehl am Platz.
Dies ist ne 100% Bring-Schuld des Verkäufers - dazu keinerlei Diskussion erforderlich und ich kann nur jedem Unzufriedenen raten, dies vehement einzufordern.

Die Frage, wann Garmin hier Abhilfe schafft ist müsig, da wenn's so weiter geht eh alles Makulatur was Garmin "veröffentlicht" ist.
Einzig Hinhalten, Aussitzen - evtl. bis z. B. Gewährleistung ausläuft etc.
das Verhalten von garmin kann in keinen freundlichen Wörten mehr beschrieben werden.
Eine entsprechende Mitteilung ging übrigens über "myGarmin" auch an Garmin - mit Aufforderung zu persönlicher Rückmeldung durch Geschäftsleitung.

Gruß eines höchst verärgerten Kunden
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Unser unbelehrbarer ist wieder da...
    Grundfragen: vergiß es, auch wenn du es noch 1000x wiederholst, es wird dazu keine Kommentare geben.

    Der Rest ist reine Spekulation deinerseits. Solange du es nicht belegen kannst - nutzlos.
    Garmin wird dich schon längst auf der Ignorierliste haben - gibt ja auch nichts mehr zu sagen.
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Unser unbelehrbarer ist wieder da...
    Grundfragen: vergiß es, auch wenn du es noch 1000x wiederholst, es wird dazu keine Kommentare geben.

    Der Rest ist reine Spekulation deinerseits. Solange du es nicht belegen kannst - nutzlos.
    Garmin wird dich schon längst auf der Ignorierliste haben - gibt ja auch nichts mehr zu sagen.


    Grundfragen die nach wie vor auf offizielle Lösung/Stellungnahme von Garmin warten:
    - Lösung Fehler Höhensummierung
    - Bestätigung seitens Garmin, dass Qualitätsmangel Tastatur durch Tauschgeräte dauerhaltbar, wie von einem beworbenen Outdoorgerät zu erwarten, gelöst ist

    Bis 1000x hab ich ja noch einige postings frei *smile* .... oh nun wieder EINES weniger

    Das Muster ist wohl Garmin spezifisch - bei anderen Herstellern wohl vergleichbar, doch hier geht's um Garmin.
    Posting eines Dakota20 Users in ner anderen Abteilung des Garmin-Forums vom 20.09.12:
    " Standard AW: Dakota 20 / Speicher voll | Memory full
    Hallo zusammen, ich klinke mich hier mal rein.
    Ich habe seit zwei Jahren ein Dakota 20. Jetzt, kurz nach Ablauf der Garantie hatte ich das "Memory Full"-Problem. Per Webupdater alles erneuert. Keine Abhilfe.
    Garmin hat mir aus Kulanz das alte Dakota gegen ein neues Gerät eingetauscht.
    Jetzt, 4 Wochen in Betrieb, wieder Meory Full.
    Nun bietet Garmin an, ein neues z einem reduzierten Preis zu kaufen und gab den Hinweis auf Probleme mit OSM-Karten."

    Für den Dakota20 User natürlich riesen Pech, dass die 2 Jahre abgelaufen sind.
    Nett von Garmin ein Tauschgerät anzubieten - das ist wirklich Kulanz.
    Leider zeigte wohl Tauschgerät dasselbe Problem - nach 4 Wochen.
    Nun, klar aus Sicht Garmin, wieder Kulanz (ehrlich gemeint!) bei Neukauf Neugerät reduzierter Preis.
    Soweit ja ALLLES i. O., aber: ein technisches Problem scheint mit Tauschgerät hier am Beispiel Dakota NICHT behoben zu sein. Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: ähnliches wird bei "Problembehebung der ablösenden Tastaturbeschriftung 62er durch Tauschgerät" von anderen (nicht von mir) berichtet.

    Meine "Befürchtungen" aus Erfahrung anderer User sind somit nicht ganz aus der Luft gegriffen.
    Lasse mich aber durch Zusicherung seitens Garmin (über den Fachhandel (das sollte ne Selbstverständlichkeit für Garmin im Umgang mit zahlenden (an ihre Fachhändler) Kunden sein) gerne eines anderen belehren.
    Aber NICHT von Hinhalte-/Aussitz-/"Verdummungs"taktik seitens Garmin (durch wen auch immer Garmin hier im Forum vertreten ist)
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    <<<<<<1) Garmin kann/will keine endgültige Lösung der ablösenden Tasturbeschriftung vorweisen.
    2) Garmin kann/will den Dauerbug "inakzeptable Abweichung Anstieg gesamt von realen Werten" nicht beheben.
    <<<<<<<<<<<


    Ach ja - wecken wir die Garminler mal wieder aus dem wohlverdienten Winterschlaf.
    Leider wird mit Aussitzen kein Problm behoben, keine Kundebeschwerde bearbeitet, Kunden an der Nase rumführen wird nicht zum Erfolg führen ......

    Immer noch das Schweigen im Walde.

    Keine Sorge - die Sache wird weitergetragen,
    Angesichts der Tatsache, dass dieses Forum hier in den meisten Fällen bzgl. Lösungen durch Garmin eine Farce ist ...... halt auf anderen Wegen

    Weiter so Garmin!

    Es benötigt nun keiner zurechtweisender Kommentare der üblichen Verdächtigen ......
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Ach ja - wecken wir die Garminler mal wieder aus dem wohlverdienten Winterschlaf.
    Leider wird mit Aussitzen kein Problm behoben, keine Kundebeschwerde bearbeitet, Kunden an der Nase rumführen wird nicht zum Erfolg führen ......

    Immer noch das Schweigen im Walde.

    Keine Sorge - die Sache wird weitergetragen,
    Angesichts der Tatsache, dass dieses Forum hier in den meisten Fällen bzgl. Lösungen durch Garmin eine Farce ist ...... halt auf anderen Wegen

    Weiter so Garmin!

    Es benötigt nun keiner zurechtweisender Kommentare der üblichen Verdächtigen ......



    Wir haben Ihnen, wie Sie sich sicherlich erinnern, über verschiedene Kommunikationswege (hier im Forum und auch über unsere Kontaktseite) verschiedene kulante Möglichkeiten zur Problemlösung genannt und uns wirklich viel Zeit genommen, uns mit Ihrem Anliegen auseinander zu setzen. Sie selbst möchten leider auf keinen dieser Vorschläge eingehen. Wir möchten Sie aus diesem Grund bitten, sich an Ihren Vertragspartner und Ansprechpartner, also den Händler bei dem Sie das Gerät erworben haben zu wenden. Auch dieser hat Ihnen die Sachlage bereits mehrfach geschildert. Da Ihre weiteren Schreiben für uns keine neuen Ansatzpunkte ergeben haben, haben wir uns entschlossen, von einer ständigen Wiederholung unserer Aussage abzusehen.

    Andere Vorschläge als genannten und Ihnen mehrfach bereits mitgeteilten, können wir nicht unterbreiten.
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Wir haben Ihnen, wie Sie sich sicherlich erinnern, über verschiedene Kommunikationswege (hier im Forum und auch über unsere Kontaktseite) verschiedene kulante Möglichkeiten zur Problemlösung genannt und uns wirklich viel Zeit genommen, uns mit Ihrem Anliegen auseinander zu setzen. Sie selbst möchten leider auf keinen dieser Vorschläge eingehen. Wir möchten Sie aus diesem Grund bitten, sich an Ihren Vertragspartner und Ansprechpartner, also den Händler bei dem Sie das Gerät erworben haben zu wenden. Auch dieser hat Ihnen die Sachlage bereits mehrfach geschildert. Da Ihre weiteren Schreiben für uns keine neuen Ansatzpunkte ergeben haben, haben wir uns entschlossen, von einer ständigen Wiederholung unserer Aussage abzusehen.

    Andere Vorschläge als genannten und Ihnen mehrfach bereits mitgeteilten, können wir nicht unterbreiten.


    Zur Info an die Nutzergemeinde,
    a) Garmin in Person Shishpangma hat in einem Punkt vollkommen Recht: Vertragspartner für mich als Privatkunde ist mein Händler und NICHT Garmin als Hersteller - dies gem. Gesetzeslage. Genau deshalb hab ich meine offizielle Reklamation aufgrund von Sachmängeln auch an den Händler gerichtet. Der Rest ist ja zwar nett, doch leider nix als heisse Luft ...... verschiedenen?? Viel Zeit??? ja für Aussitzveruche! Sachlage: na dann bitte ohne extra Erwähnung des zeitaufwandes, diese mal eingehend studieren .... Super: "Wiederholung unserer Aussage abzusehen", heisst das ich bekomme mal ne zielführende Aussage (zu meinen 2 Kernfragen)? (Motto: die Hoffnung stirbt zuletzt)
    b) Er (der Händler) kann mir, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch sein Lieferant, also Garmin als Hersteller, KEINE Lösung zu den Problemen (vornehmlich ablösende Tastaturbeschriftung) anbieten kann oder will, nicht seiner gesetzlich verankerten Gewährleistungsverpflichtung nachkommen.
    So hart das ist, doch dies ist kein Grund den ich als Kunde akzeptieren muss --> Nacherfüllung, d. h. Bereitstellung eines mangelfreien Produktes ist mein Recht ------ und das hat NICHTS mit Kulanz zu tun, weder seitens Händler noch seitens Hersteller. Davon klar abzugrenzen ist die FREIWILLIGE Herstellergarantie, doch die tritt hier nicht in Kraft und hebelt auch die Gewährleistungsverpflichtung, die in Deutschlang durch keinerlei AGB ausschließbar ist, nicht aus.
    Wenn hier jemand kulant ist, so bin ich es als Privatkunde, der die MASSIVE Verzögerung und Hinhaltetaktik bis dato über sich ergehen lässt.
    c) Die EINZIGE Lösung die seitens Händlers (und interessangterweise auch seitens Garmin) angeboten wurde lautet:
    Tauschgerät aber OHNE(!) Zusicherung/Gewährleistung, dass reklamierter Mangel damit dauerhaltbar behoben ist --> sorry: nicht akzeptabel.
    Sachverhalt: ganz eindeutig --> Gewährleistungsverpflichtung auf Basis Sachmangel - Kernpunkt: Gewährleistung!
    Was will ich mit nem Tauschgerät, dass leider, so muss ich vermuten und so wird es auch durch Erfahrungen von anderen bestätigt, der Mangel wieder eintritt?
    Damit muss man als Fakt festhalten, wie gesagt Garmin darf mir gern belegen wenn ich irre:
    es existiert KEINE Lösung. Sonst könnte man (Händler) ja einfach die Gewährleistung geben (und wieder: bei Erstgerät MUSS diese Händler (und damit indirekt der Hersteller) geben), Händler spielt (auf Grund Vorlage/Vorgabe Garmin?) auf Zeit und versucht somit alle Risiken auf den Kunde abzuwälzen.
    Willige ich als Kunde dem Vorschlag des Händlers ein, so ist der Schwarze Peter bei mir als Kunde ..... sorry, so dumm bin ich nicht.
    d) Aus dem ganzen Ablauf darf geschlossen werden, dass Garmin ein Produkt auf dem Markt gebracht hat, das die beworbenen und beschriebenen Eigenschaften NICHT erfüllt --> das ist NICHT erlaubt .... kann in letzter Ebene sehr unangenehm werden - ich liebe es Toyota zu erwähnen.

    Die weiteren Schritte werden NICHT hier im Forum und auch nicht auf Basis des unterperformanten, anonymen PN-Modus oder Konatktformular Kunden-Support (ich muss bei dieser Begrifflichkeit lachen) ablaufen.

    Andere Kunden dürften sich über die bereits vielfach, bei weitem nicht von mir allein, geäußerte Kritik am Verhalten von Garmin und dessen Kundenpolitik erfreut zeigen und in ihre Kaufentscheidung einfliessen lassen. Es darf angenommen werden, dass sich auch kein Händler einen Gefallen tut, da er den Kopf ggü. seinen Kunden hinhalten muss, auf solche Geschäfte einzulassen.
    Geld-zurück und damit Stille zu erzeugen - sicher die eleganteste Lösung für Garmin, doch kein Anrecht von Händler bzw. Garmin (ausser diese können die Unverhältnismäßigkeit der Kosten/Aufwände der Nacherfüllung nachweisen ...... na dann mal los .... dumm wenn es keine Nacherfüllung geben kann wenn keine Mangelbehebungslösung existiert, da werden die Begründungen politisch delikat .... siehe d))

    Noch ein Tipp an andere verärgerte Kunden (Kauf in Deutschland als Privatperson bei gewerblichem Händler) mit Problemen: vergesst den direkten Kontakt zum Hersteller (=Garmin). Der Händler ist im Falle von Sachmängeln (innerhalb der 2-jährige Gewährleistung) zur Nacherfüllung verpflichtet. Alle etwaigen Kosten/Aufwendungen sind von ihm zu tragen, z. B. ist die Erhebung von Versandgebühren (auch jenen für Einsendung an Händler), etc. illegal, ebenso der Verweis auf Einsenden an den Hersteller. Wer dies trotzdem macht beraubt sich so (leider) aufgrund eines simplen Form-/Vorgehensfehlers seiner Rechte.

    Die Situation, einzig ausgelöst durch Garmin, ist kortesk - und ich bin schon in freudiger Erwartung der Kommentare bzgl. Tippfehler und sonstiger persönlicher belehrender Kommentare ...... Garmin wird es in letzter Instanz ausstehen müssen - mein Atem ist sehr lange und veräppeln und übervorteilen lasse ich mich nicht.

    Schönen Abend!
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Die Situation, einzig ausgelöst durch Garmin, ist kortesk


    Allein wegen dem Satz hat es sich gelohnt, mal kurz "Beitrag trotz Ignorierliste anzeigen" zu wählen ;)
  • Wenn ich mir meine Tastaturen von den Notebooks und PC so ansehe, sollte ich vielleicht auch mal anfangen, im großen Stil zu texten. Andererseits kann ich ja immer noch das Netz fragen.:cool:

    Vorher muss ich aber noch grübeln und herausfinden was die Aussage
    Die Situation, einzig ausgelöst durch Garmin, ist kortesk
    bedeuten mag, da hier das Netz versagt. :confused:

    Ein "Plonk" dürfte jetzt nicht mehr vermeidbar sein, da die ständige Vollquottelei doch schon gewaltig nervt. ;)
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    .......... Garmin wird es in letzter Instanz ausstehen müssen - mein Atem ist sehr lange und veräppeln und übervorteilen lasse ich mich nicht.

    ...



    Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

    o Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),

    o Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),

    o Minderung (§ 441 BGB),

    o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).


    Wenn ich mir das so ansehe, muss ich dir zustimmen, derartige gesetzliche Regelungen lassen sich auf deinen illegal zustande gekommenen Kaufvertrag nicht anwenden. :D
    Aber vielleicht ist es viel einfacher, und nur das BGB ist illegal? :D
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Es benötigt nun keiner zurechtweisender Kommentare der üblichen Verdächtigen .....
    ......
    Zur Info an die Nutzergemeinde,

    Die weiteren Schritte werden NICHT hier im Forum ....PN-Modus
    .


    Heisst das diese unseelige, nervende, (auf-)hetzerische (da falsche juristische Ratschläge), krankhafte Selbstdarstellung hat nun ein Ende?
    Die Drohung jeden mit PN´s zu bombardieren der widerspricht wird zurückgenommen?

    Falls ja: Danke!



    (Falls doch wieder nicht gilt der Dank nicht. * Und deine PN´s kannste Dir auch sparen da ich sie eh nicht lese. :rolleyes: )
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Jokermanex hat schon eine sehr merkwürdig verdrehte Rechtsvorstellung und völlige Uneinsichtigkeit, was er ja immer wieder eindrucksvoll unter Beweis stellt. Wahrscheinlich hat man ihm das mit seiner Rechtsschutz-Flatrate eingeredet, daß er auch noch einen "Sieg" einfahren könnte. Auch seine hochgestochene Ausdrucksweise läßt so einige Rückschlüsse zu.

    Aber gut, lassen wir ihm seinen seltsamen Spaß. Wenn das sein Vergnügen ist, ist er ohnehin mehr als arm dran.
    Ich hoffe nur, daß die Mods endlich mal diesen Thread zumachen, denn außer seinen Hetztriaden gibts ja nichts zur Sache zu lesen. Und solchen ausufernden Spinnerein sollte ein Forenbetreiber Einhalt gebieten (meiner Meinung nach).

    Desweiteren schließe ich mich meinem Vorredner an: spar dir deine Ermahnungen per PN. Sie interessieren mich nicht. Wenn du deine Meinung hier kund tun kannst, dann kann und darf ich (und jeder andere) das auch.