Montana mit FW3.7 bootet nicht

Hallo,

habe zu Weihnachten einen Montana 650 bekommen, er hat zuerst auch ohne Probleme funktioniert, auch nach Installation von FW 3.7 hat er funktioniert. Plötzlich aber kann man das Gerät nicht mehr einschalten, es kommt kurz das Garmin Logo und dann geht er aus.
Mit Taste drücken und USB anschließen kann er im USB Modus wieder am Rechner gesehen werden. Egal was ich bisher gemacht habe, nach einschalten kurz Logo, dann geht er aus :-))

Gruß Jörg
  • Former Member
    0 Former Member over 13 years ago
    passt leider mal wieder nur zur Signatur


    Wenn du keine Ahnung hast vom Garmin Tauschservice halt die Füsse still ,und geh spielen ,ich weiss schon was ich schreibe. Ist mir auf Garmin Seminaren ( Händer ) bei gebracht worden .Und wenn sie erst das defekte Gerät zur Ansicht haben wollen ist das ihr Recht . Der Händer darf und kann überhaupt keine Eingriffe vornehmen . Auch nicht als Stützpunkthändler Der Satz wird gerne überlesen auf der Updatesite :
    If the software upload fails, and subsequent upload attempts prove unsuccessful, the unit may need to be returned to Garmin for service.
    Gruss
  • Former Member
    0 Former Member over 13 years ago
    " ommmmmm" :D

    Da Garmin bisher recht umgänglich und unkompliziert in Bezug auf Mängelbeseitigung war, macht es doch Sinn erst dann die rechtlichen Spitzfindigkeiten auszukarteln wenn der einfache Weg nicht klappt und Garmin oder der Händler sich querstellen.

    Grüße
  • Former Member
    0 Former Member over 13 years ago
    Garmin ist aber der Lieferant und der schreibt vor was mit defekten Geäten zu passieren ist . Das sage ich als langjähriger Berater bei Autonavis von Garmin . Es muss der Dienstweg eingehalten werden . Der Händer an sich hat nur ein Vorschlagsrecht . Bestimmen tut Garmin ganz allein.

    Gruss


    Tut mir leid: Nur weil das Garmin bisher so handhabt und immer geklappt hat heißt das noch gar nix!
    Auch Garmin kann sich im Streitfall nicht über deutsche Gesetze hinwegsetzen und hierzulande gilt nun mal das deutsche Kaufvertragsrecht - basta!
    Was da drinsteht kann ja jeder selber lesen.

    Grüße
  • Former Member
    0 Former Member over 13 years ago
    Eben der Händer darf nach bessern , kann es aber nicht. Daher retour zum Hersteller .Der tauscht aus ober bessert nach .Garmin hat noch keinen PickUp Tauschservice ,der dem Kunden ein neues Gerät vorbei bringt und das defekte gleich mit zurück nimmt .

    Gruss
  • ich weiss schon was ich schreibe
    Langsam aber sicher habe ich da echte Zweifel. :D
    Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der Satz
    If the software upload fails, and subsequent upload attempts prove unsuccessful, the unit may need to be returned to Garmin for service.
    in irgendeiner Weise das Gewährleistungsrecht in Deutschland beeinflussen kann.
  • Former Member
    0 Former Member over 13 years ago
    Der Käufer hat die Wahlmöglichkeit


    Naja, ganz so einfach ist ein nicht. Aussuchen kann man es sich gleich beim ersten Mal ganz bestimmt nicht. Und: ob der Mangel schon bei Auslieferung vorhanden war, müßte man beweisen. Das dürfte schwierig werden.

    Auch wenn die Wortwahl vom TF54 mal wieder nicht grade versöhnlich ist (sorry TF54), er hat Recht: ein Servicefall ist kein Wunschkonzert, da gibt es gewisse Abläufe und Regularieren, die einzuhalten sind.
    Fazit an den TO: schick dein Gerät zu Garmin via Händler ein. Da wird sich dann entsprechend darum gekümmert. Alles andere ist pure Spekulation und Stimmungsmache. Und: wenn du es über den Händler abwickelst, kann er die Portokosten erstatten. Schickst du es direkt zu Garmin, wird nichts erstattet weil - der Weg ist über den Händler, wo es gekauft wurde. Aber das ist wieder ein anderes (altes) Thema...
  • Former Member
    0 Former Member over 13 years ago
    Nur er beschreibt ganz klar war zu tun ist wenn ein FW Update in die Hose geht . Dem Satz stimmt jeder zu der ein Update macht ,welches auch mal schief gehen kann.
    Das hat nix mit Garantie oder Gewaehleistung zu tun . Es ist das beschrieben was zu tun ist : Einschicken zu Garmin .

    Gruß
  • Former Member
    0 Former Member over 13 years ago
    Mit einer RMA Nummer von Garmin und einer Paketmarke entstehen fuer den Kunden keine Portokosten . Paketmarke schickt Garmin mit den Untelagen an das Postfach . Kunde muss sie nur aus drucken .

    Gruß
  • Former Member
    0 Former Member over 13 years ago
    Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der Satz in irgendeiner Weise das Gewährleistungsrecht in Deutschland beeinflussen kann.


    Und es glaubt wohl hier niemand im Ernst, daß ein Rechtsstreit um sowas Aussicht auf Erfolg hat? Oder etwa doch? Der einzige, der bei sowas profitieren wird, ist der Anwalt. Der kriegt seine Kohle in jedem Fall und die wird sicher höher sein als der Streitwert.
    Hab einen Bekannten der Anwalt ist und mit dem ich neulich mal über diese ganzen Forenposts à la "...und ich geh zum Anwalt, da klag ich das Update (o.ä.) ein..." gesprochen habe. Fazit, wie gesagt: der einzige Profiteur bei sowas ist der Anwalt. Das wird i.d.R. übersehen ;)
    Zumal ich diese ganzen Diskussionen über Gewährleistungsrecht usw. recht absurd finde und unerfahrende Anwender völlig verunsichert. Man wende sich an seinen Händler (oder ggf. Garmin) und das Teil wird eingeschickt, überprüft und ggf. getauscht. Überhaupt kein Grund zur Panikmache. Garmin ist einer kulantesten Hersteller, die ich kenne. Und wenn immer gleich die juristische Peitsche rausgeholt wird, würde es mich nicht wundern, wenn Garmin hier auch mal die Schrauben anzieht und die Serviceregularien verschärft. Dann werden einige erst recht doof aus der Wäsche schauen :rolleyes:
  • Former Member
    0 Former Member over 13 years ago
    Kunde muss sie nur aus drucken


    ...und dann kommen die, die dann auch noch Druckertinte und Papier ersetzt haben wollen :D :p :o