Life-Time Maps für gebrauchtes ZUMO 660

Former Member
Former Member
Hallo Biker,
ich möchte mir ein gebrauchtes zumo 660 zulegen. (neu für mich zu teuer).
Kann man safür die Life-Time-Maps nachkaufen oder ist das nur mit einem Neugerät möglich. Würde mir sonst den Kauf eines 220 oder 340 überlegen.

Viele Grüße

Theo
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Kann man safür die Life-Time-Maps nachkaufen oder ist das nur mit einem Neugerät möglich.


    Das Livetime-Abo kann man nachkaufen.
    zB online bei Garmin oder als Rubbelkarte mit Aktivierungs-Pin bei Amazon.

    Zuerst solltest Du aber den Verkäufer nach der Garmin-Registierung für das Gerät fragen, und die Registrierung übertragen. bzw. löschen lassen.

    Zum Lifetime-Kartenabo ist eine Garmin Registrierung nötig, und zur Registrierung eines bereits registrierten Geräts die Mithilfe des Vorbesitzers erforderlich.

    Sonst würde ich im Zweifelsfall auf ein Gebrauchtgerät verzichten.
    Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass der rechtmäßige Vorbesitzer das Gerät nicht freiwillig abgegeben hat. :rolleyes:

    Limbo
  • Hallo,

    wenn ich mich mal einklinke, wie funktioniert das denn mit der Übertragung der Garmin Registrierung?

    Gruß
  • Der Besitzer/Verkäufer muss seine Registrierung bei "my Garmin" löschen und der Erwerber registriert das Gerät unter "my Garmin" dann auf sich.
  • Wie funzt das dann bei vorhandenem LifeTime Update?


    Gruß
  • Das Lifetimeupdate ist an Person UND Gerät gebunden.
    Heisst da funktioniert beim Verkauf gar nichts.

    Manche jedoch geben die Kontodaten mit dem Gerät mit, dann funktionierts, ist aber entgegen den Lizenzbestimmungen.

    Ist im Forum schon geklärt, Diskussion darüber bringt also nichts. ;)

    https://forum.garmin.de/showpost.php?p=101500&postcount=8
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Nun, dies dürfte von Seiten Garmin seit dem 03.07.2012 neu zu bewerten zu sein.
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62011CJ0128:DE:HTML
  • Wird es nicht... die aktuellen Karten darfst du ja legal mit deinem Zumo verkaufen... nur die weiteren neuen Karten gibt es dann nicht mehr ohne Abschluss eines neuen, kostenpflichtigen Vertrages...
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Diese Logik habe ich nicht verstanden.
    Das Lifetime-Update ist eine gekaufte Lizenz. Dies entspricht dem, was im EU-Urteil neu geregelt wurde.
  • Mit den Hobbyjuristen ist das immer eine tolle Sache. In JEDEM Forum. :cool:

    Allein dieser Satz aus dem Urteil
    (2) Dieser Vertrag berührt nicht die Freiheit der Vertragsparteien, gegebenenfalls zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen.......



    bedeutet die sogenannte Vertragsfreiheit.

    Heisst Garmin bestimmt die Regeln, Du bestimmsst ob Du unter diesen Regeln kaufen/nutzen willst.

    Damit ändert sich eigentlich gar nix. Allerdings DÜRFEN diese Regeln auch geändert werden. Siehe Zweitlizenz.
    Sehr vereinfacht für Forenuser ausgedrückt. :cool:

    **Ist jetzt nicht bös gemeint. Aber Teilsätze aus einem Zusammenhang zu nehmen über den 3 Volljuristen schon 4 Meinungen haben bringt es halt auch nicht.
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Um mal bei dem Wort des Hobby-Juristen zu bleiben, ist hier ein Jurist anwesend?

    Was gerade zitiert wurde war das Zitat des rechtliche Rahmen von Artikel 6 Satz 2" aus dem Völkerrecht und nicht das Urteil und dessen Auslegung. Nicht einfach was aus dem Zusammenhang gerissen zitieren...
    Auch Garmin kann Regeln nur im gesetzlichen Rahmen der EU bestimmen, wenn es dort Produkte verkauft.
    Die Argumentation, die gerade von den beiden Vorpostern gemutmaßt wurde, hatte auch Oracle vertreten. Der EGH hat jedoch festgestellt, dass dies gegen geltendes EU-Recht verstößt.
    Ich spare mir, dies hier hinein zu kopieren, das kann jeder im Link selbst nachlesen. Das Urteil selbst steht am Ende des Dokuments. Die Begründung darüber.
    Evtl. mag Garmin hier eine rechtlich verbindliche Auskunft geben, da die hier geäußerte Auslegung seit dem Urteil mit Nichten so klar ist.

    Noch eins zum Schluss. Statt jemanden einfach mal so in eine Ecke zu schieben, sollte man erst mal anfangen nachzudenken und nicht persönlich werden (wenn auch geschickt verpackt). Das gehört, soweit mir bekannt, noch nicht zum guten Ton...