Life-Time Maps für gebrauchtes ZUMO 660

Former Member
Former Member
Hallo Biker,
ich möchte mir ein gebrauchtes zumo 660 zulegen. (neu für mich zu teuer).
Kann man safür die Life-Time-Maps nachkaufen oder ist das nur mit einem Neugerät möglich. Würde mir sonst den Kauf eines 220 oder 340 überlegen.

Viele Grüße

Theo
  • Ich sag´s mal so: Da die Frage einer Änderung sowieso nicht hier in Deutschland entschieden würde ist das Thema für mich erledigt.
    Welchen Einfluss Garmin Deutschland hat wurde hier auch schon oft "offiziell" kundgetan.

    Nur eins:
    Statt jemanden einfach mal so in eine Ecke zu schieben


    Du war´s nicht der einzige der gepostet hat.

    Den Hobbyjuristen darf daher derjenige nehmen der sich angesprochen fühlt.
  • Das Lifetime-Update ist eine gekaufte Lizenz.
    Der Lizenzgeber=Inhaber des Urheberrechts ist Navteq, Garmin ist nur berechtigt die Kartendaten im Rahmen der erworbenen Lizenz zu verwenden. Diese Lizenz wird von Garmin nicht "verkauft", sondern es wird den Usern lediglich das Nutzungsrecht an den Daten im Rahmen der von Navteq vorgegebenen Auflagen eingeräumt.
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Man muß weder ein Hobby- noch ein Volljurist sein, um den Lizenzvertrag zu verstehen.

    Meine Updalizenzen gelten jeweils fürein Gerät und einen Lizenznehmer (mich).
    Beide Bedingungen müssen für eine rechtmäßige Nutzung des Upadateservices zutreffen.

    Die Lizenzen sind nur im Schadensfall auf ein anderes Gerät übertragbar und es ist nicht vorgesehen, eine aktivierte Lizenz auf eine andere Person zu übertragen.

    Diese Lizenzbedingungen habe ich mit dem Öffnen der Packung und der Aktivierung der Lizenz akzeptiert.

    Limbo
  • Former Member
    0 Former Member over 12 years ago
    Hallo

    Ich fürchte so einfach kann man es sich nicht machen. In der Vergangenheit sind schon des öfteren Klauseln gekippt worden, obwohl man sie durch Öffnen der Verpackung anerkannt hat. Z.B. wenn diese dem Nutzer erst nach dem öffnen der Verpackung erst zur Kenntnis gebracht wurden.
    Wie es sich in diesem Fall verhält wird dann letztendlich auch erst ein Streit vor Gericht wirklich klären.

    Warten wir's einfach mal ab, ob es jemand drauf ankommen läßt, und was dabei heraus kommt.

    Gruß Ulf