Das Varia 511 ist ja für Deutschland eigentlich im Blinkmodus nicht zugelassen. § 67 (3) StVZO.
Wie ist es aber, wenn ich ein reguläres Rücklicht am Fahrrad verbaut betreibe (dauerrot) und das Varia 511 zusätzlich an der Satteltasche des Fahrrades montiere und im Blinkmodus betreibe? Ist ja damit kein fest verbautes Bestandteil des Fahrrads. In anderen EU Ländern ist ja der Blinklichtbetrieb als Rücklicht zugelssen, nur in D meint der Gesetzgeber ja, dass das zu gefährlich wäre...
Bitte jetzt keine Antworten wie: "mach es doch einfach..."