Garantie?

Former Member
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Erstreckt sich bei den Nüvis die Garantie eigentlich auch auf den Akku?

Der ist ja fest eingebaut, und man kann ihn nicht tauschen.

Grüße

Der Zausel
  • Auch bei Akkumulatoren gilt das Recht auf Gewährleistung. Musste jetzt erst einen Starter-Akku tauschen lassen, da dieser nach 13 Monaten nicht mehr genügend Kapazität erreicht hat. Ging alles völlig problemlos.

    Die Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuware in zwei Jahren, bei gebrauchter Ware in einem Jahr. Die Beweislast, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, liegt grundsätzlich beim Käufer. Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer, kommt es innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf zu einer Beweislastumkehr: Weist der Käufer nach, dass die Ware einen Mangel hat, wird innerhalb dieses Zeitraumes vermutet, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorlag. Es ist also sinnvoll, nicht allzu lange mit der Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche zu warten. Vereinzelt verlängern kulante Verkäufer die Frist der Beweislastumkehr, so dass sich ein Blick in die Geschäftsbedingungen lohnen kann.


    Quelle: http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitungsrecht-umtauschrecht.htm

    Nach den bisherigen Erkenntnissen, wird es auch bei den Nüvis von der Firma Garmin problemlos so gehandhabt, zumal die Akkus eigentlich durch den Anwender nur schwer zu tauschen sind.