Höhenbeschränkungen

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Hallo

Warum werden Höhenbeschränkungen weit vor einer Unterführung gesetzt, das heißt schon bei Zufahrtsstraßen die nicht einmal Sackgassen sind, wo es ja Ausweichmöglichkeiten gibt und nicht unbedingt durch die Unterführung. Denn es werden oft Strassen nicht in Routenplanungen miteinbezogen nur weil ein Hinweisschild weit vor einer solchen Unterführung in die Karte gesetzt wird. Mir ist aufgefallen, das dadurch auch viele weitläufige Umwege wegen solcher, eigentlich falsch gesetzter Atribute zustande kommen.

Da ich schon bei Atributen bin, eine Gewichtsbeschränkung mit Ausnahme, Zufahrt Anreiner Anlieger, südlich von usw. solche Parameter zu setzten, wo mann dann über Feldwege oder auch zum Umkehren mit 40 Tonner aufgefordert wird, oder gar die Routenführung durch abgesperrte Campingplätze geht verstehe ich gar nicht. Bei einer Höhenbeschränkung wo das auch dann unmittelbar davor auch in der Karte gesetzt ist, ist ja auch ein muss, aber bei Gewichtsbeschränkungen auf Strassen am Ziel solche Feldwegausflüge vorzuschlagen, ist mir ein Rätsel.

Da würde ja ein Hinweis schon genügen oder, weil bei einem solchen Verbot, Zufahrt für LKW über 7,5 t Verboten, außer Anrainer und Zulieferer, sollte ein LKW nicht von einer Bundestrasse runter und über Feldwege gelotst werden. Da sollte es schon eine andere Lösung geben, mit Hinweisen auf 7,5t ausgenommen Zulieferer, das mann dann bestätigt, zumindest in Zielnähe.

MfG
Jandi