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Unterschied Varia RTL515 und RTL516?

Hallo Leute !

Möchte mir ein VARIA Rücklicht kaufen.
Auf der Garmin-Seite steht nur das RTL516 zum Kaufen. In der Bedienungsanleitung aber auch vom RTL515 mit erweiterten Licht-Funktionen geschrieben.

Gibt es beide?

  • Das 515 ist nicht in Deutschland zugelassen, weil es einen Blinkmodus hat und somit nicht der StVZO entspricht. Auch gibt es beim 515 noch andere Lichtmodi, die das 516 nicht hat.

  • Bestell dir bei der französischen Firma alltricks.de das 515 und vergiss die verkrüppelte deutsche Version! Es geht um deine Sicherheit, und du kannst dann den Blinklicht modus wählen oder nicht , deine Entscheidung, Laufzeit ist dann immerhin 16 Stunden , ich habe es in Österreich jetzt bestellt , seit 3 Wochen im Einsatz und bin begeistert von der Fehlerfreiheit der Radarfunktion. Mich erschreckt bei Gegenwind kein Autofahrer mehr. Ach ja und das Licht ist angeblich bei der internationalen Version auch heller. Ich kann nur sagen sehr hell! gut so. Ich sehe gerade alltricks hat es nicht mehr im programm scheinbar , schade. Amazon wäre auch möglich h**ps://www.amazon.com/Garmin-Cycling-Rearview-Vehicles-010-02376-00/dp/B086TVFX1D

  • Übersetzt auf:
    Deutsch
    Original anzeigen

    die Varia 515 gibt es bei

    https://www.mantel.com/search/?q=Garmin+Varia+515

    Da nach wie vor Radfahrer von abbiegenden Auto gerammt und getötet werden, erhöht die grell blinkende Varia 515 die Sicherheit erheblich und ist für mich in der Stadt ein unverzichtbares Zubehör. Ich verwende jedoch weiterhin die fast baugleichen Vorgängerin Varia 510 und  die funktioniert bei meinem Edge 1030 Plus in Verbindung mit der App Tail Lght Field hervorragend.

    https://apps.garmin.com/de-DE/apps/b20762ef-7027-45d5-84fc-220777b7627f

    Mit diesem Datenfeld läßt sich der Blinkmodus bei Bedarf über den Touchscreen des 1030 einfach an- und ausschalten.

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  • Laut deutscher STVO ist es nicht zulässig ein blinkendes Licht am Fahrrad zu befestigen, deshalb die 516 Version ohne Blinklicht. Das Gesetz ist allerdings schlecht, da es die Sicherheit von Fahrradfahrern verringert. Außerdem gibt es einen einfachen Weg es zu umgehen: Bringt man das blinkende Licht nicht am Fahrrad direkt an, sondern z.B. an einer Satteltasche, oder am Körper des Fahrers ist es wieder vollkommen legal. Ich persönlich bevorzuge die Befestigung an der Satteltasche.

  • Ich hab das 516 mein Radfreund das 515.
    Er hat letzte Woche 20 Euro löhnen müssen.
    Polizei kam von hinten und hat bei Annäherung das typisch wilde Blinken als nicht STVO-konform bemängelt.
    Mal sehen wie die Gesamtrechnung am Ende der Wintersaison ausfällt. Grinning