Fenix 6s oder doch lieber 6s pro

Hallo, ich habe bisher eine Fenix 6s ProSolar gehabt, die aber nach einem halben Jahr den Akkugeist aufgegeben hat. Jetzt möchte ich aus der Fenix 6s Serie gerne eigentlich die normale 6s haben, da sie mir optisch besser gefällt, aber dazu habe ich noch 2 Fragen:

1. die Fenix 6x hat kein AutoSync. Heisst das das ich einfach nur in der Garmin Connect App auf den Kreis neben der Uhr drücken muss und er synchronisiert über Bluetooth (was ja nicht weiter schlimm wäre) oder muss ich die Uhr jedesmal irgendwie mit einem Kabel koppeln (das ist ja dann keine Option mehr)

2. hat die 6s Smart Notifications? Kann ich (da die Uhr ja kein WLAN hat) mit NAchrichten und Anrufe per Bluetooth anzeigen lassen?

Danke

  • Ich kann keine der 3 Punkte verstehen, geschweige denn nachvollziehen:

    - Eine Uhr mit fest verbautem Akku, der bereits nach einem halben Jahr den Geist aufgibt, hat einen klaren Sachmangel. Da ist auch keine Beweislast erforderlich.

    - wieso soll die 6x kein Autosync haben? Meine 6x Saphirre ist immer mit der App synchronisiert und daher auch immer aktuell. Ich kann auch per Wlan syncen oder per Kabel über Garmin Express am Mac.

    - Smartnotification wird IMMER per Bluetooth auf die Uhr übertragen.

  • Ich stimme tarause  (FAST) voll und ganz zu. 


    hier die Ausnahme: 

    Eine Uhr mit fest verbautem Akku, der bereits nach einem halben Jahr den Geist aufgibt, hat einen klaren Sachmangel. Da ist auch keine Beweislast erforderlich.

    Die Krux an der Sache ist jedoch, dass der Akku nicht durch die Garmin Garantie abgedeckt ist. Garmin ist jedoch recht kulant, und wird in der Regel die Uhr trotz Akkudefekt / Verschleiß austauschen.

    nach einem halben Jahr
    Da ist auch keine Beweislast erforderlich.

    Genau das ist ein wichtiger Punkt ! 

    BIS zu einem halben Jahr liegt die Beweislast beim Verkäufer. 

    NACH einem halben Jahr liegt die Beweislast beim Kunden.

    ——

    Zusätzlich möchte ich noch hinzufügen, dass die „NICHT Pro“ Modelle keine Möglichkeit für Wlan, Musik und KARTEN haben. Du solltest Dir also gut überlegen, ob Du auf die normale S umsteigst. Es gibt dann auch KEINE Möglichkeit nachträglich Karten auf die Uhr zu bringen. Eine Brotkrümel Navigation gibt es jedoch trotzdem.

    Zum Akku : Hast Du einen Reset der Uhr gemacht ? Trotzdem keine Besserung ?

    Welche FW hast Du drauf ? Seit ~ FW 15.20 gibt es vereinzelte Beschwerden über drastisch erhöhten Akkuverbrauch. Dieses wird dann also auf FW zurückzuführen sein. Kann es sein, dass Dein Akkuverbrauch plötzlich direkt NACH einem FW Update auftrat ? 

  • Eigentlich läuft das mit dem Defekt doch unter Gewährleistung, oder? Da kann Garmin seine Garantiebedindungen festlegen, wie Garmin es möchte. Gewährleistung ist ja gesetzlich vorgeschrieben. Inkl. Beweislastumkehr nach einem halben Jahr. Oder?

  • Eigentlich läuft das mit dem Defekt doch unter Gewährleistung, oder?

    Wir werden das hier nie entgültig klären können. Frag zu diesem Sachverhalt 4 Anwälte, und Du wirst 4 verschiedene Antworten bekommen. 

    Grundsätzlich gilt : BIS 6 Monate wird davon ausgegangen, dass ein Mangel schon bei Lieferung der Ware vorlag. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.

    Danach liegt die Beweislast beim Kunden. 

    Das Argument "jetzt ist der Akku kaputt, also muss er schon beim Kauf kaputt gewesen sein" ist kein Beweis, sondern eine unbewiesene Behauptung.

    Die Sache mit Verschleißteilen wie Akkus ist jedoch nicht so einfach. Ist es Gewährleistung ? Oder Garantie ?

    Liegt ein Defekt vor, oder ein Verschleiß ? 

    Hier liegt genau das Problem, denn die Abgrenzung zwischen einem echten Mangel und einem bloßen Verschleiß ist in aller Regel nicht abschließend möglich und ohne Hilfe eines Sachverständigengutachters kaum zu beurteilen.

    Wenn die Uhr bei Garmin direkt gekauft wurde, würde ich mir - wie bereits erwähnt - darüber jedoch keine Gedanken machen. Ein Anruf bei Garmin, und Sie tauschen das Gerät in der Regel sofort aus.

    In erster Linie denke ich hier aber NICHT an einen defekten/mangelhaften Akku, sondern an ein Software-Problem nach Firmware Update. Dieses Problem lässt sich möglicherweise durch einen simplen Hardreset beseitigen, oder eine zukünftige Firmware beseitigt das Problem.

  • Achtung, der Kunde hat das Wahlrecht, ob er Gewährleistung oder Garantie in Anspruch nimmt! Hierfür braucht es auch keine 4 Anwälte und alle würden auch der gleichen Meinung sein, das ist hier ziemlich durchgeregelt. Man muss nicht für alles einen Anwalt nehmen.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung eine gesetzliche Vorgabe des Händlers. Bei Gewährleistung hat der Kunde ebenso das Wahlrecht, ob er es gegen eine neue Ware umtauschen lässt, oder es reparieren lässt. 

    Übrigens, ein defekter Akku lässt leicht beweisen. Es reichen dafür schon  angefertigte Aufzeichnungen und Dokumentationen, wie schnell er Leer geht und was mit ihm passieren. Da wird es bereits schwierig sein, etwas anderes zu behaupten.

    Das ist auch KEIN Verschleiß, wenn ein Akku nach bereits 6 Monaten defekt ist. Das ist ein Irrtum, der immer wieder durch Foren geistert, dass Verschleißteile immer und sofort kaputt gehen „dürfen“, ohne dass man dagegen etwas tun kann. 

    Ich würde das zunächst bei Garmin als Defekt anmelden, die veranlassen sicher sofort einen Austausch. Mir wurde durch Garmin meine 6X auch schon mal ohne Probleme gegen eine neue getauscht.

  • Übrigens, ein defekter Akku lässt leicht beweisen. Es reichen dafür schon  angefertigte Aufzeichnungen und Dokumentationen, wie schnell er Leer geht

    Wie schnell er leer geht, hängt nicht unwesentlich davon ab, wie der Kunde Ihn behandelt. 

    Gerade die heutigen Li-Ion Akkus sind sehr empfindlich, wenn Siie sehr lange zu 100% geladen werden. Wenn der Kunde sein Gerät zB jeden Abend die ganze Nacht an das Ladegerät hängt, wird der Akku übermäßig belastet. 

    Somit kann der Kunde auch die angegebenen 500 Ladezyklen nicht mehr verlangen. Das selbe gilt, wenn der Akku jedesmal komplett entladen wird.

    Wie bereits erwähnt, ist der Kunde NACH Ablauf der 6 Monate nach Übergabe der Ware an den Kunden in der BEWEISLAST ! Eine Aufzeichnung wie schnell der Akku „leer geht“ reicht dafür sicherlich nicht aus. Der Kunde muss auch BEWEISEN können, das er den Akku nicht überansprucht hat. 

    Gadankenspiel : Händler unterstellt dem Kunden, er wäre mit der Uhr zB in der Sauna gewesen, um seine Vitaldaten festzuhalten. Die Temperatur in der Sauna übersteigt die Spezifikation des Akkus ( das ist Dokumentiert). Händler unterstellt somit Akku Schaden durch Kunden. 
    Kannst Du das Gegenteil beweisen ?

    Hierfür braucht es auch keine 4 Anwälte und alle würden auch der gleichen Meinung sein

    Dann schau mal in die Jura-Foren, in denen genau das NICHT der Fall ist.

    Bei Gewährleistung hat der Kunde ebenso das Wahlrecht, ob er es gegen eine neue Ware umtauschen lässt, oder es reparieren

    Nicht uneingeschränkt: 

    Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung - etwa die Lieferung einer neuen Ware - verweigern, wenn sie im Vergleich zu der anderen Art - der Reparatur - unverhältnismäßige Kosten verursacht.

     

  • Jaja, diese Foren… im Jura-Forum sind sogut wie  keine (fertigen) Juristen, die haben dafür keine Zeit. Nach zwei Staatsexamen hat man auch keine Lust mehr, in einem Forum zu labern, sondern kümmert sich um seinen Job.

    Eine Uhr gehört ganz sicher nicht zur erlaubten Verweigerung der vom Kunde gewählten Art der Nacherfüllung! Das ist ausgeschlossen. 

  • Wie beweist Du, dass Du den Akku den Spezifikation entsprechend behandelt hast ? Das ist der Knackpunkt NACH 6 Monaten. Die Beweislast liegt bei Dir.

    Wenn er schnell leer geht, musst Du in der Lage sein, zu beweisen das du Ihn NICHT ständig am Ladegerät hattest. Oder damit nicht in der Sauna warst. Etc

    Kannst Du das ?

    Der Verfasser des Threads hat eine Solar. Garmin warnt jedoch davor, die Uhr zum „solarladen“ in die heisse Sonne zu legen. Für diese Temperaturen ist der Akku nicht ausgelegt. Hat er sich an diese Vorgabe gehalten ?

    Eine Uhr gehört ganz sicher nicht zur erlaubten Verweigerung der vom Kunde gewählten Art der Nacherfüllung!

    Wenn mich jemand nach einer Uhr fragt, bei der man jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten kann, würde ich die 6x Sapphire dlc grey erwähnen. Dort ist die Rückgabe aufgrund einer fehlerhaften Produktbeschreibung seitens Garmin problemlos möglich.

  • Warum machst du gerade denn so ein negatives Fass auf? 

    Ich mache das nicht weiter mit, sorry. Ich habe bereits alles Wichtige gesagt.

    Lass doch deine „juristische“ Einlassung in deinem Jura-Forum weiter vertiefen und nicht hier. Hier hilfst du niemanden damit.

  • Warum machst du gerade denn so ein negatives Fass auf? 

    Ich hatte lediglich gefragt, wie Du nach Ablauf der 6 Monate Frist beweisen willst, dass der Akku schon vorher einen Mangel hatte, und dieser nicht ursächlich beim Kunden liegt. 
    Im englischen Forum findest Du inzwischen immer mehr User, die nach FW Update beträchtliche Einbußen der Akkulaufzeit haben ( bis 100% in 24 Stunden). Die könnten alle -wie du meintest- dokumentieren wie schnell der Akku leer geht. Meinst Du, die haben plötzlich alle gleichzeitig nach einem FW Update einen defekten Akku ? Das müsste erst bewiesen werden.

    Weiter : 

    Wenn die Uhr bei Garmin direkt gekauft wurde, würde ich mir - wie bereits erwähnt - darüber jedoch keine Gedanken machen. Ein Anruf bei Garmin, und Sie tauschen das Gerät in der Regel sofort aus.

    In erster Linie denke ich hier aber NICHT an einen defekten/mangelhaften Akku, sondern an ein Software-Problem nach Firmware Update. Dieses Problem lässt sich möglicherweise durch einen simplen Hardreset beseitigen, oder eine zukünftige Firmware beseitigt das Problem.

    Ist das negativ?